Arbeitsrecht

Arbeitsrecht: Das Spezialgebiet von Herrn Rechtsanwalt Sascha Müller

Herr Rechtsanwalt Sascha Müller ist seit 10 Jahren im Arbeitsrecht tätig und hat sich in der Kanzlei ein alleiniges Dezernat hierfür durch fundiertes Fachwissen aufgebaut.

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer. Unabhängig von Ihrer Position im Arbeitsverhältnis bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Rechte zu schützen und Ihre Interessen zu vertreten.

Sie können schon jetzt von unserer Sofort-Hilfe und unseren Informationen über das Arbeitsrecht profitieren.

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Arbeitsrecht - Informationen und Tipps

Inhalte
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    Allgemeines

    Das Arbeitsrecht weist einige Besonderheiten gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht auf. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten laufen unter Umständen kurze Fristen (bspw. 3 Monate statt 3 Jahre). Daher könnte schnelles Handeln erforderlich sein.

    Ablauf eines arbeitsrechtlichen Verfahrens

    Werden Rechte außergerichtlich geltend gemacht, unterscheidet sich das Verfahren erstmal nicht von einem „normalen“ Zivilrechtsstreit. Da jedoch unter Umständen kurze Verjährungsfristen laufen, ist meistens der direkte Weg zum Gericht die bessere Alternative. Nach Erhebung einer Klage, findet nach relativ kurzer Zeit (ungefähr drei Wochen) ein erster Gütetermin statt. Findet sich in diesem keine Einigung, wird ein umfangreicher Kammerterin anberaumt. Dieser findet in weiteren zwei bis drei Monaten statt und kann neben Schriftsatzwechsel zwischen den Parteien auch eine Beweisaufnahme mit Zeugen umfassen. Nach dem Kammertermin entscheidet das Gericht mit Urteil, wenn zuvor kein Vergleich geschlossen wurde. Es können mehrere Güte- und mehrere Kammertermine stattfinden.

    Erste Schritte

    Die ersten Schritte können Sie sofort einleiten. Informieren Sie sich nach Beleiben über die häufigsten Themen und starten Sie Ihre kostenfreie Anfrage mit der Soforthilfe. Bevor Kosten anfallen, werden Sie von uns informiert.

    Häufige Rechtsfälle

    Sie müssen sich beeilen. Ist die Kündigung zu Unrecht erfolgt, müssen Sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung, Kündigungsschutzklage erheben. Ist diese Frist verstrichen, ist die Kündigung nicht mehr angreifbar – auch nicht, wenn sie falsch war.

    Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

    Bei der außerordentlichen Kündigung ist das Arbeitsverhältnis sofort beendet.

    Sie müssen sich beeilen. Ist die Kündigung zu Unrecht erfolgt, müssen Sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung, Kündigungsschutzklage erheben. Ist diese Frist verstrichen, ist die Kündigung nicht mehr angreifbar – auch nicht, wenn sie falsch war.

    Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

    Bei der ordentlichen Kündigung läuft das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf des Kündigungstermins.

    Ein „echter“ Rechtsanspruch auf Abfindung besteht nicht. Jedoch sagt das Gesetz, dass eine Abfindung gezahlt werden „soll“ (nicht „muss“). Durch Verhandlungsgeschick kann eine Abfindung erwirkt werden, gerade im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses.

    Gemäß Faustformel berechnet sich die Regelabfindung wie folgt: 1/2 Brutto-Monatsgehalt * Anzahl der Beschäftigungsjahre.

    Eine Abmahnung berechtigt den Arbeitgeber zur Kündigung, wenn der gleiche, schon mal abgemahnte Sachverhalt erneut eintritt. Lassen Sie daher die Abmahnungen immer formal und inhaltlich prüfen.

    Nach Prüfung, müsste ggf. gerichtlich auf Entfernung der Abmahnung geklagt werden.

    In diesem Fall wurden Sie von Ihrer Vertragspflicht der Erbringung der Arbeitsleitung entbunden. Sie müssen daher nicht am Arbeitsplatz erscheinen. In der Regel wird Ihr Arbeitgeber im Gegenzug für diese Zeit kein Gehalt zaheln. Lassen Sie diese Entscheidung prüfen um keine Nachteile zu erleiden.

    Auch hier ist Eile geboten, denn viele Arbeits-/Tarifverträge haben sogenannte „Ausschlussklausen“ (o.ä. benannt), welche – wenn sie wirksam sind – gegenseitige Ansprüche innerhalb einer sehr kurzen Zeit (meistens drei Monate) verjähren lassen. Ist diese Verjährung eingetreten, kann Gehalt nicht mehr geltend gemacht werden.

    Nach entsprechender Beratung werden wir Ihr Gehalt für Sie gerichtlich einklagen.

    Kostentragung

    Hier erfahren Sie die Grundsätze der Abrechnung und Kostentragung im Arbeitsrecht. Details und Informationen bezüglich der konkreten Kosten und Kostentragung berät Sie unser Kanzleiteam.

    Im Arbeitsrecht können Sie zunächst davon ausgehen, dass jede Partei die eigenen Kosten seines Rechtsanwalts tragen muss. Im „normalen“ Zivilrecht hingegen trägt die verlierende Partei alle Kosten. Dies gilt im Arbeitsrecht nur für die (geringen) Gerichtskosten.

    Die Kosten berechnen sich aus dem Streitwert. Der Streitwert beläuft sich meistens nach dem Brutto-Monatsgehalt. Je höher der Streitwert ist, desto höher werden die Kosten. Eine Kostenschätzung können Sie bei uns erfragen.

    Jedenfalls ist es ratsam, eine Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht abzuschließen, da die eigenen Anwaltskosten stets selbst getragen werden müssen.

    Wenn Sie eine solche Versicherung abgeschlossen und eine etwaige Wartezeit (meistens drei Monate) abgelaufen ist, wird die Versicherung die Kosten vertragsgemäß übernehmen müssen.

    Eine Deckungsanfrage wird durch uns durchgeführt und Sie von dem Ergebnis in Kenntnis gesetzt.

    Sollte eine Selbstbeteiligung vereinbart worden sein, tragen Sie lediglich diese Gebühr.

    Die Rechtsverfolgung soll nicht aus finanziellen Gründen scheitern. Daher beantragen wir gerne für Sie Prozesskostenhilfe, mit dem Ziel, dass die Prozesskosten durch den Staat übernommen werden. Die Prozesskostenhilfe wird i.d.R. gewährt, wenn die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat, die Klage nicht mutwillig ist und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Details müssen in einem Beratungsgespräch besprochen werden.

    Verhaltenstipps

    Einige Tipps, wie Sie sich vor oder während eines Rechtsfalls/Schadensfalls verhalten sollten.

    Verhaltenstipps bei Abmahnungen
    Abmahnungen sind gefährlich, denn sie berechtigen den Arbeitgeber unter besonderen Umständen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Daher unser Tipp: Lassen Sie sich von uns beraten (Erstberatung ...
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    Verhaltenstipps bei Kündigungen durch den Arbeitgeber
    Das wichtigste vorab: Nur 3 Wochen Zeit! Sie müssen schnell handeln. Nach Zugang der Kündigung läuft eine Frist von 3 Wochen, in welcher Sie sich ...
    weiterlesen →

    Magazinbeiträge

    Hier finden Sie weitere Beiträge zum Thema Arbeitsrecht aus unserem Magazin/Blog.

    MagazinTippsVerhaltenstipps
    Verhaltenstipps bei Abmahnungen
    Abmahnungen sind gefährlich, denn sie berechtigen den Arbeitgeber unter besonderen Umständen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Daher unser Tipp: Lassen Sie sich von uns beraten (Erstberatung ...
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    MagazinTippsVerhaltenstipps
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    Das wichtigste vorab: Nur 3 Wochen Zeit! Sie müssen schnell handeln. Nach Zugang der Kündigung läuft eine Frist von 3 Wochen, in welcher Sie sich ...
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